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Schullizenz - Sekundarstufe 1
3 eBooks und 19 Digitalprodukte inkl. Video-Clips und Audio-Aufnahmen zum Download
RhythmOne-Schullizenzen
Wenn Sie von den RhythmOne-Produkten und Inhalten begeistert sind, dann ist eine RhythmOne-Schullizenz genau das Richtige für Sie. Nutzen, teilen und downloaden Sie die Inhalte so oft Sie wollen und begeistern Sie Ihre SchülerInnen und KollegInnen mit den „stampf, klatsch, fantastischen“ Materialien. Sie erhalten die Lizenz-Vereinbarung und die entsprechenden Download-Links nach erfolgreichem Zahlungseingang.
Die RhythmOne-Schullizenz enthält folgende Rechte:
1. Nutzungsrecht: Die Schule erhält das Recht, die erworbenen eBooks, Digital-Produkte, Video-Clips und Audio-Aufnahmen innerhalb der schulischen Einrichtung zu nutzen. Es besteht keine zeitliche Begrenzung.
2. Zugriffsrecht: Die Schule darf den SchülerInnen und LehrerInnen Zugriff auf die Materialien gewähren, damit diese sie für Bildungszwecke nutzen können.
3. Lehrerrecht: Die LehrerInnen der Schule können die Materialien im Unterricht verwenden, um den Schülern musikpädagogische Inhalte zu vermitteln.
4. Schülerrecht: Die SchülerInnen der Schule können die Materialien für schulische Lernzwecke nutzen.
5. Downloadrecht: Die Schule darf die erworbenen eBooks, Digital-Produkte, Video-Clips und Audio-Aufnahmen herunterladen, damit sie offline oder in einem geschützten Netzwerk zugänglich sind. Grundsätzlich wird das Downloadrecht zeitlich uneingeschränkt erteilt. Sollte der Lizenzgeber, die RhythmOne OG, die geschäftlichen Aktivitäten einstellen, verfällt das Downloadrecht.
6. Aufführungsrechte: Die RhythmOne OG besitzt alle Urheberrechte der verkauften Materialien. Die Schule erhält die Erlaubnis, die in den eBooks und Digital-Produkten enthaltenen Kompositionen öffentlich aufzuführen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren bzw. AKM- oder SUISA-Gebühren trägt der Veranstalter.
7. Keine Weiterverkaufsrechte: Die Schullizenz erlaubt nicht den Weiterverkauf oder die kommerzielle Nutzung der Materialien außerhalb des schulischen Rahmens. Die Weitergabe der Downloadlinks an nicht schulinterne Personen ist ebenfalls verboten.